Willkommen bei der Bieri Treuhand GmbH
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Telefonisch sind wir von Mo.-Fr. von 08:00 – 12:00 und von 13:30 – 17:30 erreichbar.
Neue Beitragssätze in der AHV ab 1. Januar 2021
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz von 0.45 auf 0.5 Prozent erhöht.
AHV/IV/EO
ab 01.01.2021 |
Beitrag Arbeitnehmer | Beitrag Arbeitgeber | Total |
AHV | 4.35% | 4.35% | 8.7% |
IV | 0.7% | 0.7% | 1.4% |
EO
bis 31.12.2020 |
0.25%
0.225% |
0.25%
0.225% |
0.5%
0.45% |
Total AHV/IV/EO
bis 31.12.2020 |
5.3%
5.275% |
5.3%
5.275% |
10.6%
10.55% |
Der Beitragssatz an die ALV bleibt unverändert. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden für AHV/IV/EO werden von 5.344% auf 5.371% und der maximale Beitrag für AHV/IV/EO von 9.95% auf 10% erhöht.
Übrige Sozialleistungen
Kontrollieren und passen Sie allenfalls die neuen Sozialleistungssätze (Krankentaggeld/Nichtberufsunfall/BVG) auf Ihren Lohnabrechnungen an.
Die neuen Sätze haben Sie von Ihren Versicherungsgesellschaften erhalten.